Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und übt seinen Beruf als unparteiischer Berater aus, was ihn von einem Rechtsanwalt unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars liegt im Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht und dem Gesellschaftsrecht. Für viele Rechtsgeschäfte in diesen Rechtsgebieten hat der Gesetzgeber zwingend die Mitwirkung eines Notars vorgeschrieben, wie bei Grundstückskaufverträgen, Gesellschaftsgründungen oder Erbverträgen.
Unsere Aufgabe und unser Anliegen als Notare ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Sie die rechtliche Tragweite von wichtigen Erklärungen, die bei uns beurkundet werden, verstehen und nachvollziehen können.
Der Kauf, Verkauf oder die Überlassung einer Immobilie muss aufgrund der generell hohen Kaufpreise und der großen Bedeutung für den Einzelnen stets von einem Notar begleitet werden. Wir unterstützen Sie hier gerne als Notare bei der Abwicklung eines notariellen Kaufvertrages oder Überlassungsvertrages über ein Haus, unbebautes Grundstück oder auch eine Eigentumswohnung (WEG). In einem ersten Gespräch erörtern wir gemeinsam, wie wir Ihre Ziele am besten umsetzen können, sodann erstellen wir einen entsprechenden Vertragsentwurf, beurkunden diesen und wickelen den Vertrag anschließend im Interesse aller Beteiligten als neutrale Dritte ab.
Auch für die gewünschte Bestellung von Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten und sonstigen Grundpfandrechten sind wir im Rahmen der notariellen Tätigkeit zuständig.
Ehe, Partnerschaft und Familie können bisweilen zu Problemen führen, bei deren Lösung die Mitwirkung eines Notars nötig ist. Wir unterstützen Sie als Notare bei Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Vereinbarungen zum Zugewinn, aber auch bei Adoptionen.
Genauso stehen wir Ihnen beim Erstellen der Vorsorgevollmacht und der Betreuungs- und Patientenverfügung zur Seite und können gleichzeitig ihre Geschäftsfähigkeit prüfen und bestätigen.
Auch im Gesellschaftsrecht bedürfen viele Geschäfte der Mitwirkung eines Notars. Wir sind Ihnen hier in unserer Funktion als Notare bei der Gründung von Gesellschaften, Geschäftsführerbestellungen, Geschäftsführerabberufungen, Kapitalerhöhungen, sonstigen Änderungen des Gesellschaftsvertrages, der Übertragung von Geschäftsanteilen und den erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister behilflich.
Im Vereinsrecht nehmen wir für Sie die Anmeldung von Neugründungen, Satzungsänderungen oder Vorstandswechseln beim Vereinsregister vor.
Beim Vererben und Schenken ist die Mitwirkung eines Notars zum Teil üblich und zum Teil gesetzlich erforderlich. Wir beraten Sie als Notare, ob eine notarielle Mitwirkung erforderlich oder sinnvoll ist und helfen Ihnen bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen oder Schenkungsverträgen.
Da es auch hier um Regelungen von erheblicher Bedeutung geht, ist eine sorgfältige und rechtssichere Gestaltung von großer Bedeutung.
In sämtlichen notariellen Bereichen stehen Ihnen Notar Philipp Gabrys und Notar Dennis Jeschke zur Verfügung und beraten Sie umfassend, um Ihre persönlichen Wünsche und Ziele bestmöglich umzusetzen. Da viele Geschäfte im Notariat erhebliche steuerrechtliche Auswirkungen haben, arbeiten wir auch gerne direkt mit Ihrem Steuerberater Hand in Hand.
Philipp Gabrys
Rechtsanwalt & Notar
gabrys@juraport.sh
Dennis Jeschke
Rechtsanwalt & Notar
jeschke@juraport.sh